2Vgl. auch XIV, 70f.
3Vgl. hierzu UF, 57 u. 69.
4Vgl. UF, 62: "Denn es ist gefaßt, und es ist nicht gefaßt."
5Angemerkt sei hier, daß damit ein wesentlich praktischer Sinn von Identität beansprucht ist. Vgl. hierzu die Untersuchung von S. Peetz, Die Freiheit im Wissen. Eine Untersuchung zu Schellings Konzept der Rationalität, Frankfurt a.M. 1995.
6Vgl. UF, 195f.
7Daß der trinitätstheologische Begriff `Vater' hier als philosophischer Begriff erscheint, hat seine Vorlage in Platon, Timaios 28c, wo Platon vom Urheber und Vater spricht. Angemerkt sei hier nur, daß diese Stelle für die Theoriebildungen der Kirchenväter von großer Bedeutung war.
8Vgl. UF, 157.
9Eben dies kritisiert auch Schleiermacher an dem Begriff Zeugung und seiner Verwendung zur Konstitution der immanenten Unterschiede der trinitarischen Personen. Vgl. F. Schleiermacher, Der christliche Glaube (1820/21), KGA I/7,2, S. 368 (=[[section]] 190, 1) und [[section]] 171, 2 der Glaubenslehre 1830.
10Vgl. hierzu UF, 196ff.
11"Nun kann aber die Handlung, in welcher ein Wesen ein anderes Wesen sich homogen außer sich, unabhängig von sich so setzt, daß das gesetzte nicht unmittelbar wirkt, sondern so, daß es in einem notwendigen und unablaßbaren actus sich selbst zu verwirklichen genötigt ist - eine Handlung solcher Art kann mit keinem andern Ausdruck, als mit dem Begriff `Zeugung' bezeichnet werden." UF, 157
12Vgl. UF, 146.
13In dieser Form läßt sich die von Schelling angegebene Formulierung jedoch bei Athanasius nicht verifizieren. Vgl. jedoch Ps.-Athanasius, De Trinitate, PG 28, 1133.
14Wenn W. Pannenberg in seiner Dogmatik bemerkt, daß der Begriff der Selbstunterscheidung in der Trinitätstheologie seit dem 19. Jahrhundert zwar verwendet wird, jedoch "fast durchweg einseitig im Sinne der Hervorbringung einer zweiten und dritten Person der Gottheit durch den Vater", so mag dies für die Theologie zutreffen, philosophischerseits ist ihm jedoch von Schelling her, wie sich gezeigt hat, zu widersprechen. Vgl. hierzu W. Pannenberg (1988), S. 340 Anm. 170. Daß Schellings Trinitätskonzeption oft in dem von Pannenberg kritisierten Sinne verstanden wurde, kann nach den hier ausgeführten Überlegungen nur als eine einseitige Interpretation verstanden werden. Zu solch einseitigen Interpretationen vgl. etwa W. Kasper, Das Absolute in der Geschichte. Philosophie und Theologie der Geschichte in der Spätphilosophie Schellings, Mainz 1965, S. 271ff. und H. Holz, Spekulation und Faktizität. Zum Freiheitsbegriff des mittleren und späten Schelling, Bonn 1970, S. 395ff.
15Vgl. hierzu die Diskussion des Axioms `gignere est naturae, creare voluntatis' UF, 167f. und XIII, 327f.