1 Schellings Werke werden zitiert nach der von K.F.A. Schelling veranstalteten Gesamtausgabe in 14 (XIV) Bänden, Stuttgart und Augsburg 1856-1861. Die römischen Ziffern bezeichnen den entsprechenden Band, die arabischen die Seitenzahl.

2 F.W.J. Schelling: Urfassung der Philosophie der Offenbarung, hrsg. v. Walter E. Ehrhardt, Hamburg 1992 (im Folgenden zitiert als UF und Seitenangabe), S. 477f.

3 Siehe etwa XIV, 101.

4 XIV, 201.

5 Zu der hier angedeuteten Problematik von Daß und Was, bzw. von negativer und positiver Philosophie siehe Dietrich Korsch: Der Grund der Freiheit. Eine Untersuchung zur Problemgeschichte des positiven Philosophie und zur Systemfunktion des Christentums im Spätwerk F.W.J. Schellings, München 1980, S. 189-195 und Thomas Buchheim: Eins von Allem. Die Selbstbescheidung des Idealismus in Schellings Spätphilosophie, Hamburg 1992.

6 X, 405f.: "Der Unterschied unserer von der früheren scholastischen Zeit ist eben, daß es um die Sache selbst geht [...], daß es sich um die reale Denkbarkeit handelt. Dieß ist der wahre Fortschritt, der nicht wieder zurückgenommen werden kann, die Forderung, die sich nicht abweisen läßt, welchen Vorwand man nehme, auch nicht mit dem gewöhnlichen, die Unbegreiflichkeit, oder wenigstens das Nichtbegreifen sey nothwendig zum Glauben; denn darin ist nur Mißverstand."

7 Vor allem Walter E. Ehrhardt hat immer wieder darauf hingewiesen, daß Schellings Philosophie daran orientiert ist, die Wirklichkeit der Freiheit in allen Gebieten des menschlichen Wissens zur Darstellung zu bringen. Walter E. Ehrhardt: "F.W.J. Schelling: Die Wirklichkeit der Freiheit". In: Grundprobleme der großen Philosophen. Philosophie der Neuzeit II, hrsg. v. Josef Speck, Göttingen 31988, S. 109-144.

8 Vgl. etwa UF, 24; XIII, 204.

9 Siehe hierzu UF; 25-76, XIII, 204-261. Zur sogenannten Potenzenlehre Schellings vgl. Thomas Buchheim (1992).

10 Vgl. hierzu UF, 63.

11 UF, 69: "Der Beweis dieses Geistes kann nicht von der Philosophie, sondern nur durch die Philosophie gegeben werden."

12 Vgl. hierzu UF, 153f. und XIII, 315f.

13 Vgl. hierzu UF, 157; 164f. u.ö.

14 Vgl. XIV, 106.

15 Vgl. hierzu UF, 163: "Dieses Wollen, dieser actus, wodurch die Spannung wirklich gesetzt ist, ist zwar kein notwendiges, blindes, sondern schon ein vermitteltes , aber doch nicht zeitliches, Wollen, sondern da es das Zeit und Ewigkeit als solche scheidende Wollen ist, so muß es als Setzendes der Zeit über der Zeit sein. Eine Entstehung der Zeit läßt sich nur so denken, daß zugleich - in Einem actus - Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gesetzt werden."

16 Vgl. hierzu Dietrich Korsch (1980), S. 209f.

17 XIV, 39.